Vorbereitung ist alles: Diese Dokumente müssen mit
Bevor Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, sollten folgende Dokumente im Fahrzeug sein:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein (in einigen Ländern muss er in Lateinschrift vorliegen)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Grüne Karte — besonders wichtig außerhalb der EU
- Europäischer Unfallbericht (zweisprachig, kostenlos bei Ihrer Versicherung)
- Pannenhilfe-Nummer Ihrer Versicherung oder des ADAC
Informieren Sie sich vor der Reise über landesspezifische Vorschriften: In manchen Ländern ist ein Feuerlöscher, eine Sicherheitsweste für alle Insassen oder ein Erste-Hilfe-Kasten Pflicht. Fehlende Ausrüstung kann zu Bußgeldern führen — selbst dann, wenn Sie in keinen Unfall verwickelt sind.
Sofortmaßnahmen nach einem Unfall im Ausland
Absichern und Notruf
Die erste Priorität ist identisch mit der Vorgehensweise in Deutschland: Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck. Der Notruf 112 funktioniert in allen EU-Ländern sowie vielen weiteren europäischen Staaten gratis — auch ohne Netz oder ohne SIM-Karte.
Außerhalb Europas: Suchen Sie die lokale Notrufnummer vor Reiseantritt heraus. Die US-amerikanische Notrufnummer ist 911, in Japan 119 (Rettung) und 110 (Polizei), in Australien 000.
Polizei und amtliches Protokoll
In vielen Ländern ist das Rufen der Polizei nach einem Unfall mit Personenschaden Pflicht. Verlassen Sie sich nicht auf die Einschätzung des Unfallgegners, dass „alles geregelt werden kann” — bestehen Sie auf einem amtlichen Protokoll. Ohne Polizeiprotokoll haben Sie später möglicherweise erhebliche Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung.
Sprachbarriere
In Ländern, deren Sprache Sie nicht sprechen, können folgende Strategien helfen:
- Google Translate (Offline-Paket vorab herunterladen)
- Übersetzter Europäischer Unfallbericht (enthält alle relevanten Felder auf zwei Sprachen)
- Kontaktaufnahme mit der Auslandsvertretung Ihrer Versicherung oder dem ADAC-Auslandsnotruf
Daten austauschen im Ausland
Auch im Ausland gilt: Immer Daten aufnehmen. Besondere Bedeutung haben:
- Fahrzeugkennzeichen und Herkunftsland
- Name und Adresse des Unfallgegners
- Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer (aus der Grünen Karte)
- Polizeiprotokollnummer
Machen Sie ausgiebig Fotos — von Fahrzeugschäden, der Unfallsituation, Straßenbeschilderung und ggf. dem Polizeiprotokoll selbst (falls Sie keine Kopie bekommen können).
Schadensregulierung: EU-Länder vs. Drittländer
Innerhalb der EU
In der EU gibt es das System der Schadensregulierungsbeauftragten: Jeder zugelassene Kfz-Versicherer aus einem EU-Land muss in allen anderen EU-Ländern einen Beauftragten benennen, der Schadensansprüche bearbeitet. Das bedeutet: Wenn ein französisches Fahrzeug Sie in Deutschland schädigt, wenden Sie sich an den deutschen Beauftragten des französischen Versicherers — oder über den Deutschen Büro Grüne Karte e. V.
Zuständig für die Regulierung von Auslandsunfällen ist in Deutschland das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK), erreichbar unter www.deutschesbuero.de.
Außerhalb der EU
In Ländern außerhalb der EU ist die Situation komplizierter. Viele Länder kennen keine garantierte Regulierungspflicht. Hier helfen:
- Ihre eigene Vollkaskoversicherung (falls vorhanden) für den eigenen Fahrzeugschaden
- Auslandsrechtsschutz für juristische Auseinandersetzungen
- ADAC Auslandsschutzbrief für organisatorische Unterstützung
Fahrzeugrücktransport und Pannenhilfe
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland nicht mehr fahrtüchtig ist, regeln verschiedene Stellen den Weitertransport:
ADAC-Auslandsschutzbrief
Der ADAC-Auslandsschutzbrief (Zusatzleistung zur ADAC-Mitgliedschaft) deckt ab:
- Pannenhilfe und Abschleppen
- Fahrzeugrücktransport nach Deutschland
- Ersatzfahrzeug für bis zu 14 Tage
- Rücktransport von Insassen mit Bahn oder Flugzeug
- Unterkunftskosten wenn die Weiterreise nicht sofort möglich ist
Versicherungseigene Pannenhilfe
Die meisten Vollkaskoversicherungen beinhalten eine europäische Pannenhilfe. Prüfen Sie Ihren Vertrag und speichern Sie die Telefonnummer vor der Reise.
Besonderheiten in beliebten Reiseländern
Österreich und Schweiz
Die Regelungen sind Deutschland ähnlich. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, die Grüne Karte ist empfehlenswert. Die Unfallaufnahme erfolgt analog zu Deutschland.
Italien
In Italien ist die Mitführung der Grünen Karte Pflicht. Beim Unfallbericht darauf achten: Der „Constat Amiable” (Europäischer Unfallbericht) ist Standard und wird überall akzeptiert.
Frankreich
Achten Sie auf ein Promilleprüfgerät im Fahrzeug (gesetzlich vorgeschrieben, aber kein Bußgeld bei Fehlen seit 2013). Der Europäische Unfallbericht heißt hier „Constat Amiable”.
Kroatien
In Kroatien müssen Sie bei einem Unfall immer die Polizei rufen — auch bei reinem Sachschaden. Ohne Polizeiprotokoll kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Türkei
Die Türkei ist kein EU-Mitglied. Eine spezielle Türkei-Versicherung (erhältlich an der Grenze oder beim Versicherer) ist für längere Aufenthalte empfehlenswert. Der Europäische Unfallbericht wird akzeptiert.
Personenschaden im Ausland: Krankenversicherung und Rücktransport
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im EU-Ausland in der Regel die medizinische Notfallversorgung — nutzen Sie dafür die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die auf der Rückseite Ihrer Krankenkassenkarte aufgedruckt ist. Diese deckt aber keine Rücktransportkosten ab.
Für Rücktransporte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unerlässlich. Diese übernimmt medizinisch notwendige Transporte zurück nach Deutschland. Kosten für einen Rücktransport im Krankenwagen oder mit einem Krankenflugzeug können schnell fünfstellige Summen erreichen.
Ihre To-Do-Liste vor der Auslandsreise
- Grüne Karte bei Versicherung anfordern
- Europäischen Unfallbericht ins Auto legen
- Notrufnummern des Ziellandes heraussuchen
- ADAC-Auslandsschutzbrief prüfen / abschließen
- Auslandsreisekrankenversicherung abschließen
- Landesspezifische Pflichtausrüstung prüfen (Warnwesten, Feuerlöscher, etc.)
- Pannenhilfe-Nummer der Versicherung speichern