Wildunfall: Wer kommt für den Schaden auf?
Ein Zusammenstoß mit einem Wildtier kann erhebliche Schäden am Fahrzeug verursachen: Die deutschen Kfz-Versicherer haben für 2024 über 276.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Autos registriert, der Schaden lag im Schnitt bei 4.100 Euro (GDV, Mitteilung vom 29.09.2025). Die Frage, welche Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Totalschaden übernimmt, hängt stark von deiner gewählten Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) und der genauen Tierart ab.
Teilkasko bei Wildschäden: Die Haarwild-Regel
Die Teilkaskoversicherung ist die übliche Absicherung für Wildunfälle. Was genau versichert ist, steht in deinem Vertrag (AKB).
Was gilt als “Haarwild”?
In vielen Verträgen greift der Schutz der Teilkasko bei Schäden durch einen Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz. Dazu gehören zum Beispiel:
- Rehwild, Rotwild und Damwild
- Schwarzwild (Wildschweine)
- Fuchs, Dachs, Feldhase und Wildkaninchen
- Stein- und Baummarder, Mauswiesel und Fischotter
Achtung bei anderen Tieren: Federwild (Fasanen, Enten) sowie Haus- und Nutztiere (Hunde, Katzen, Schafe, Pferde, Kühe) zählen nicht zum Haarwild. Ob Unfälle mit ihnen versichert sind, hängt vom Tarif ab.
[!TIP] Prüfe deinen Versicherungsvertrag auf eine Erweiterung wie „Zusammenstoß mit Tieren aller Art“. Dann sind auch Kollisionen mit anderen Tieren versichert – die genauen Bedingungen stehen in den AKB.
Vollkasko: weiterer Schutz, je nach Vertrag
Die Vollkasko umfasst die Leistungen der Teilkasko und deckt darüber hinaus selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto. Ob sie auch bei Unfällen mit Tieren zahlt, die nicht zum Haarwild gehören, oder bei einem Ausweichmanöver, hängt vom Vertrag ab.
- Selbstbeteiligung: Auch bei der Vollkasko trägst du die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung selbst.
- Schadenfreiheitsrabatt: Wird ein Wildunfall mit Haarwild über den Teilkasko-Teil reguliert, wirkt er sich laut GDV nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus. Wird ein Schaden dagegen über die Vollkasko-Leistung abgerechnet, kann das je nach Vertrag zu einer Rückstufung der SF-Klasse führen.
Besonderheit: Ausweichen statt Kollision
Ein großes Problem in der Praxis sind Schäden, die durch ein Ausweichmanöver entstehen (z. B. Schleudern in den Straßengraben oder Aufprall auf eine Leitplanke), ohne dass es zu einer direkten Berührung mit dem Tier kam.
- Rettungskosten: Der Schaden kann als Rettungskosten ersetzt werden, wenn das Ausweichen geboten war, um einen unmittelbar drohenden Zusammenstoß abzuwenden (§§ 83, 90 VVG).
- Großes Wild vs. Kleintiere: Bei großen Tieren wie Wildschwein oder Hirsch kann ein Zusammenstoß lebensgefährlich sein. Bei kleinen Tieren wie Hase oder Igel wird das Ausweichen häufig nicht als geboten angesehen, weil das Manöver gefährlicher sein kann als der Zusammenstoß; dann kann der Ersatz entfallen.
- Beweisnot: Ohne direkten Tierkontakt (Haarspuren, Blut am Auto) musst du das Vorhandensein des Tieres beweisen – beispielsweise durch Zeugenaussagen oder Aufnahmen einer Dashcam.
Checkliste für die Schadensmeldung
Diese Schritte helfen bei der Schadensregulierung:
- Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
- Polizei oder Jagdausübungsberechtigten verständigen: In vielen Bundesländern ist ein Wildunfall nach Landesjagdrecht zu melden – bei der Polizei oder beim Jagdausübungsberechtigten. Die Polizei informiert in der Regel den Zuständigen.
- Beweise sichern: Fotografiere die Unfallstelle, die Schäden am Auto und das Tier (falls vor Ort). Fass das Tier nicht an – es kann dich verletzen oder Krankheiten übertragen. Mitnehmen darfst du es nicht (Jagdwilderei, § 292 StGB).
- Wildbescheinigung ausstellen lassen: Bitte die Polizei oder den Jagdausübungsberechtigten um eine Wildunfallbescheinigung.
- Versicherung informieren: Melde den Schaden möglichst früh deiner Versicherung, auf jeden Fall bevor das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
Weitere Details zum Verhalten direkt nach einem Wildunfall findest du in unserem Ratgeber Wildunfall richtig verhalten.
Quellen
- GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft): Kfz-Versicherung: Wildunfälle haben 2024 über eine Milliarde Euro gekostet, 29.09.2025
- § 2 Bundesjagdgesetz, § 292 StGB, §§ 83, 90 VVG
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind dein Versicherungsvertrag (AKB) und das Jagdrecht deines Bundeslandes.