Die situative Winterreifenpflicht in Deutschland
Viele Autofahrer glauben, es gebe eine feste Winterreifenpflicht von Oktober bis April — das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. In Deutschland gilt nach § 2 Abs. 3a StVO eine situative Winterreifenpflicht: Wer bei winterlichen Bedingungen fährt, muss geeignete Winterreifen montiert haben.
Winterliche Bedingungen im Sinne des Gesetzes sind:
- Schneefall oder Schneebelag auf der Fahrbahn
- Eis oder Eisglätte
- Reif- oder Schneeglätte
Strahlend kaltes Winterwetter ohne Glätte fällt nicht darunter. Sicherheitshalber empfehlen Automobilclubs und Versicherungen jedoch, von Oktober bis April generell auf Winterreifen zu fahren.
Welche Reifen gelten als Winterreifen?
Seit dem 1. Januar 2018 schreibt § 2 Abs. 3a StVO vor, dass Winterreifen das Alpine-Symbol (ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen müssen. Reifen, die nur das M+S-Symbol (Matsch und Schnee) tragen, ohne die Schneeflocke, gelten nicht mehr als Winterreifen im gesetzlichen Sinne.
Es gab eine Übergangsfrist: Ältere M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden, durften bis zum 30. September 2024 verwendet werden. Nach diesem Stichtag sind ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol zulässig.
Was bedeutet das Alpine-Symbol?
Das 3-Peak-Mountain-Snowflake (3PMSF)-Symbol garantiert, dass der Reifen ein Mindestbremsvermögen auf Schnee nachgewiesen hat. Das macht ihn deutlich sicherer als normale Ganzjahres- oder Sommerreifen bei Schnee und Eis.
Bußgelder und Punkte im Überblick
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren bei Winterbedingungen ohne Winterreifen | 60 € | 1 Punkt |
| Wie oben, mit Behinderung des Verkehrs | 80 € | 1 Punkt |
Diese Bußgelder treffen den Fahrer, nicht den Halter. Der Halter kann jedoch ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden, wenn er das Fahrzeug mit ungeeigneter Bereifung zur Verfügung gestellt hat.
Was passiert bei einem Unfall ohne Winterreifen?
Haftungsrechtliche Konsequenzen
Wenn Sie bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Bereifung fahren und in einen Unfall verwickelt werden, drohen erhebliche zivilrechtliche Konsequenzen:
-
Mitschuld am Unfall: Gerichte können das Fehlen von Winterreifen als Mitschuld werten. Wenn das Fahrzeug durch bessere Bereifung früher zum Stehen gebracht werden hätte können, entsteht eine Mitschuld des Fahrers.
-
Quotale Haftung: Trägt der Fahrer Mitschuld, wird die Schadensersatzforderung entsprechend geteilt. Bei einem Auffahrunfall auf winterglatter Fahrbahn ohne Winterreifen können die Gerichte die Schuld hälftig teilen.
Versicherungsrechtliche Konsequenzen
Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Versicherung zahlt zunächst den Schaden des Opfers — daran führt kein Weg vorbei. Allerdings kann die Versicherung beim Fahrer Regress nehmen, wenn das Fehlen der Winterreifen als grobe Fahrlässigkeit eingestuft wird. Maximal können Versicherer dabei 5.000 Euro zurückfordern.
Kaskoversicherung: Wenn Sie eigene Fahrzeugschäden über die Kaskoversicherung abrechnen wollen und kein Winterreifen vorhanden war, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder sogar vollständig verweigern — mit dem Argument der groben Fahrlässigkeit.
Mindestprofiltiefe für Winterreifen
Das Gesetz schreibt für alle Reifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor. Für Winterreifen empfehlen ADAC und TÜV jedoch mindestens 4 mm, da das Winterprofil unter diesem Wert deutlich an Wirksamkeit verliert.
Reifen, die die gesetzliche Mindestprofiltiefe unterschreiten, sind technisch nicht verkehrstüchtig — das führt zu einer Betriebsuntersagung beim TÜV und erhöht das Haftungsrisiko erheblich.
Ganzjahresreifen: Eine Alternative?
Ganzjahresreifen sind in Deutschland bei winterlichen Verhältnissen zugelassen, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Sie bieten gegenüber Sommerreifen bessere Wintereigenschaften, sind aber echten Winterreifen bei extremen Winterbedingungen unterlegen.
Ganzjahresreifen mit Schneeflocken-Symbol sind vor allem für Städte und Regionen mit wenig Schnee eine praxistaugliche Option. Wer oft in den Bergen oder schneereichen Regionen unterwegs ist, sollte im Winter auf dedizierte Winterreifen setzen.
Reifenwechsel: Wann und wie?
Wann wechseln?
Als Faustregel gilt: Wenn die Temperaturen dauerhaft unter 7 Grad Celsius fallen, verliert das Gummi der Sommerreifen an Haftung. Selbst ohne Schnee und Eis sind Winterreifen bei niedrigen Temperaturen sicherer.
Empfohlene Termine:
- Auf Winterreifen: Oktober/November (nach den ersten Frostnächten)
- Zurück auf Sommerreifen: Ende März/April (nach den letzten Frostnächten)
Reifenwechsel selbst oder Werkstatt?
Das Wechseln von Rädern ist relativ einfach selbst durchführbar — wichtig ist, anschließend das Drehmoment der Radschrauben mit einem Drehmomentschlüssel zu prüfen und nach 50–100 km Nachkontrolle zu fahren. Wuchtung und TPMS-Anpassung (Reifendrucksensor) sollten in einer Werkstatt erledigt werden.
Besondere Situationen
Überraschender Wintereinbruch
Sie fahren mit Sommerreifen und werden auf der Fahrt von einem unerwarteten Schneefall überrascht: Fahren Sie so langsam und vorsichtig wie möglich an die nächste sichere Stelle und brechen Sie die Fahrt ab, wenn die Bedingungen zu gefährlich werden. Im Zweifel auf einem Parkplatz warten, bis der Winterdienst die Straße geräumt hat.
Firmenwagen und Dienstfahrzeuge
Arbeitgeber sind verpflichtet, Dienstfahrzeuge mit geeigneter Sicherheitsausrüstung bereitzustellen. Wenn ein Mitarbeiter mit einem Firmenwagen ohne Winterreifen einen Unfall baut, haftet unter Umständen auch der Arbeitgeber.
Checkliste: Winterreifen-Check
- Reifen mit 3PMSF-Symbol (Alpine-Symbol) vorhanden?
- Profiltiefe mindestens 4 mm?
- Keine sichtbaren Risse oder Deformationen?
- Reifenalter unter 8–10 Jahre?
- Reifendruck korrekt (Herstellerempfehlung beachten)?
- Auch Ersatzrad / Notrad winterreifentauglich?