Fußgängerunfall

Unfall mit Fußgänger: Haftung, Ablauf und was Sie jetzt tun müssen

Unfall mit Fußgänger als Autofahrer oder Betroffener? Hier erfahren Sie alles zu Haftung, Betriebsgefahr, Notruf und Schadensregulierung.

Kurzfassung

Das Wichtigste auf einen Blick

Unfall mit Fußgänger als Autofahrer oder Betroffener? Hier erfahren Sie alles zu Haftung, Betriebsgefahr, Notruf und Schadensregulierung.

  • Notruf absetzen
  • Zeugen sichern
  • Haftungsfrage dokumentieren

Fußgängerunfälle: Zahlen und Ursachen

Fußgänger gehören zu den vulnerabelsten Verkehrsteilnehmern. Anders als Autofahrer haben sie keinen Knautschzone, keinen Airbag und keinen Sicherheitsgurt. Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Hundert Fußgänger im Straßenverkehr getötet, Tausende schwer verletzt.

Die häufigsten Ursachen für Unfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Fußgängern:

  • Unterschätzte Geschwindigkeit des Fahrzeugs durch den Fußgänger
  • Fehlende Sichtbarkeit bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter
  • Nichtbeachten der Vorfahrt des Fußgängers am Zebrastreifen
  • Abbiegeunfälle, bei denen der Fußgänger den Fahrzeugführer nicht sieht
  • Überqueren der Straße ohne auf den Verkehr zu achten (besonders Kinder und ältere Menschen)

Sofortmaßnahmen nach einem Fußgängerunfall

Anhalten und Notruf

Halten Sie sofort an. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und rufen Sie sofort 112. Fußgängerunfälle sind fast immer mit Personenschaden verbunden — minimieren Sie die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Geben Sie beim Notruf an:

  • Genauer Ort (Straße, Kreuzung, Hausnummer)
  • Art des Unfalls und Anzahl der Verletzten
  • Zustand der verletzten Person (Bewusstsein, Atmung)

Erste Hilfe leisten

Nähern Sie sich dem Verletzten vorsichtig — auch wenn er zu stehen oder laufen scheint, können innere Verletzungen vorliegen. Schock und Adrenalin können Schmerzen zeitweise unterdrücken.

Wichtige Erstmaßnahmen:

  • Verletzte Person ansprechen und beruhigen
  • Bewusstlosigkeit prüfen: Ansprechen, leicht an der Schulter bewegen
  • Bei Bewusstlosigkeit und Atmung: Stabile Seitenlage
  • Bei Bewusstlosigkeit ohne Atmung: Herzdruckmassage einleiten
  • Starke Blutungen durch Druckverband stoppen
  • Person warm halten (Schockbekämpfung)
  • Nicht unnötig bewegen, besonders bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung

Polizei und Unfallstelle sichern

Rufen Sie auch die Polizei (110). Bei Personenschaden ist sie Pflicht. Sichern Sie die Unfallstelle — andere Fahrzeuge nicht in die Unfallstelle hineinfahren lassen. Falls andere Personen anwesend sind: Bitten Sie jemanden, den Verkehr zu regeln.


Haftungsrecht: Die Betriebsgefahr des Kfz

Das Straßenverkehrsgesetz (§ 7 StVG) legt fest, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs für Schäden haftet, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen — auch ohne eigenes Verschulden. Diese Gefährdungshaftung (auch „Betriebsgefahr” genannt) spiegelt die Tatsache wider, dass ein Auto im Vergleich zu einem Fußgänger eine erhebliche Gefährdung darstellt.

In der Praxis bedeutet das:

Volle Haftung des Kfz

Das Kfz haftet vollständig oder überwiegend, wenn:

  • Der Fahrer an einer Kreuzung oder einem Zebrastreifen die Vorfahrt des Fußgängers missachtet
  • Der Fahrer zu schnell fährt (gemessen an Sichtweite und Streckenbeschaffenheit)
  • Der Fahrer abgelenkt ist (Handy, Radio)
  • Der Fahrer beim Abbiegen den Fußgänger übersieht

Geteilte Haftung

Die Haftung kann geteilt werden, wenn:

  • Der Fußgänger die Fahrbahn an einer unübersichtlichen Stelle überquert
  • Der Fußgänger bei Rot die Straße überquert
  • Der Fußgänger betrunken oder unaufmerksam ist
  • Der Fußgänger dunkel gekleidet ohne reflektierende Elemente bei Nacht unterwegs ist

Haftungsausschluss des Kfz (sehr selten)

Die Betriebsgefahr kann vollständig zurücktreten, wenn der Unfall durch „höhere Gewalt” oder ausschließlich durch das Verhalten des Fußgängers verursacht wurde. Das ist jedoch juristisch sehr schwer zu begründen und die Ausnahme.


Strafrechtliche Konsequenzen für den Fahrzeugführer

Wenn ein Fußgänger durch einen Verkehrsunfall verletzt oder getötet wird, prüft die Staatsanwaltschaft automatisch, ob strafbare Handlungen vorliegen.

Mögliche Straftatbestände:

  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Wenn der Fahrer durch Unachtsamkeit den Unfall verursacht hat. Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB): Wenn der Fußgänger verstirbt. Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Bei grob fahrlässigem Verhalten (Alkohol, überhöhte Geschwindigkeit, rücksichtsloses Fahren). Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Zusätzlich drohen: Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder Führerscheinentzug.


Versicherung: Was wird reguliert?

Als Fahrer: Was zahlt meine Versicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden am verletzten Fußgänger, wenn das Kfz haftet:

  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Pflegekosten bei bleibenden Schäden
  • Haushaltshilfe

Auch wenn der Fußgänger mitschuldig ist, kann er Teile seiner Schäden geltend machen — entsprechend der Haftungsquote.

Als Fußgänger: Wer reguliert meinen Schaden?

Wenn Sie als Fußgänger verletzt wurden und das Kfz haftet, wenden Sie sich an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters. Beantragen Sie dort die Regulierung aller Schäden.

Ist das Fahrzeug unbekannt oder nicht versichert, springt der Entschädigungsfonds Deutschlands (EFD) ein.


Besondere Situationen

Unfall am Zebrastreifen

Fußgänger haben am Zebrastreifen absolutes Vorrecht. Wer als Fahrer einen Fußgänger am Zebrastreifen anfährt, haftet in aller Regel vollständig — auch wenn der Fußgänger plötzlich auf den Zebrastreifen getreten ist. Fahrradfahrer dürfen übrigens nicht auf dem Zebrastreifen fahren und haben dort keine Vorfahrt.

Unfall mit Kind

Bei Kindern unter 7 Jahren kann das Gericht keine Eigenhaftung des Kindes feststellen (§ 828 BGB). Ältere Kinder bis 10 Jahre haften im Straßenverkehr ebenfalls nicht. Das bedeutet: Auch wenn das Kind “schuld” am Unfall war, haftet das Kfz vollständig.

Unfall bei Nacht

Wer bei Dunkelheit einen Fußgänger anfährt, der auf der Fahrbahn stand, muss nachweisen, dass er nicht zu schnell für seine Sichtweite gefahren ist. Grundsatz: „Sicht muss dem Bremsweg entsprechen.” Fahren Sie schneller, als Ihre Lichter die Sicht erlauben, fahren Sie zu schnell — unabhängig von der Tempolimit-Situation.


Was Sie nach dem Unfall tun sollten

Als Fahrer:

  1. Polizei und Rettungsdienst rufen
  2. Erste Hilfe leisten
  3. Daten aufnehmen / aufnehmen lassen
  4. Versicherung informieren
  5. Rechtsanwalt kontaktieren, bevor Sie Aussagen machen

Als verletzter Fußgänger:

  1. Schäden dokumentieren (Fotos der Verletzungen, Unfallstelle)
  2. Alle Arztbesuche dokumentieren
  3. Zeugen notieren
  4. Haftpflichtversicherung des Fahrers ermitteln und Ansprüche geltend machen
  5. Bei größeren Schäden rechtsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen

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Passende nächste Schritte

FAQ

Häufige Fragen

Haftet das Auto immer, wenn es einen Fußgänger anfährt?

Nicht unbedingt vollständig. Das Kfz haftet aufgrund seiner Betriebsgefahr immer zumindest anteilig. Wenn der Fußgänger aber grob fahrlässig handelt (z. B. bei Rot die Fahrbahn betritt), kann seine Mitschuld die Haftung des Kfz erheblich reduzieren.

Was ist, wenn der Fußgänger die Straße außerhalb des Zebrastreifens überquert?

Das Überqueren der Straße außerhalb eines Zebrastreifens ist nicht verboten, erhöht aber das Risiko der Eigengefährdung. Gerichte werten dies als Mitschuld, wenn der Fußgänger dadurch den Verkehr überrascht.

Was droht dem Autofahrer strafrechtlich nach einem Unfall mit einem Fußgänger?

Wenn der Fußgänger verletzt wird, kann der Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder — bei Tötung — wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) verfolgt werden.

Wer zahlt, wenn der Fußgänger keine Krankenversicherung hat?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters zahlt die Behandlungskosten, wenn das Kfz haftet — unabhängig davon, ob der Fußgänger krankenversichert ist.