Sofort: Warnblinkanlage und Sicherheit
Der erste Reflex nach einem Unfall ist häufig Schock. Trotzdem zählen die nächsten Sekunden. Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein — noch bevor Sie aussteigen. Jedes zusätzliche Fahrzeug, das ungebremst in die Unfallstelle fährt, kann zu einem noch größeren Unglück führen.
Steigen Sie wenn möglich auf der dem Verkehr abgewandten Seite aus. Auf der Autobahn bedeutet das fast immer: auf der Beifahrerseite aussteigen. Verlassen Sie die Fahrbahn in Richtung Böschung oder stellen Sie sich hinter die Leitplanke — niemals auf der Fahrbahn stehen bleiben.
Warndreieck aufstellen
Das Warndreieck gehört auf jeder Autobahnfahrt griffbereit in den Kofferraum. Stellen Sie es mindestens 100 Meter hinter dem Unfallort auf, bei Kurven oder schlechter Sichtweite auch 150 bis 200 Meter. Gehen Sie dafür am Seitenstreifen — nicht auf der Fahrbahn —, und halten Sie den Blick auf den rückwärtigen Verkehr.
Rettungsgasse bilden
Staut sich der Verkehr hinter dem Unfall, sind alle anderen Fahrzeugführer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden: die linke Spur fährt an den linken Rand, alle übrigen Spuren an den rechten Rand. Fahren Sie nie in die Rettungsgasse hinein, auch wenn Sie es eilig haben — Verstöße werden mit bis zu 320 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Erste Hilfe leisten
Wenn Verletzte im Spiel sind, gilt: Leben retten geht vor allem anderen. Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab, bevor Sie helfen — ein weiterer Unfall gefährdet auch Retter.
Erste-Hilfe-Maßnahmen auf der Autobahn:
- Notruf 112 (Rettungsdienst) wählen; die Polizei erreichen Sie unter 110.
- Verletzte ansprechen, um Bewusstsein zu prüfen.
- Bewusstlose mit normaler Atmung in die stabile Seitenlage bringen.
- Bewusstlose ohne Atmung: Reanimation einleiten, bis der Rettungsdienst eintrifft.
- Blutungen durch Druckverbände stillen.
- Niemanden bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung bewegen — außer bei unmittelbarer Lebensgefahr (z. B. Fahrzeug brennt).
Der Notruf ist kostenlos und anonym. Geben Sie dem Disponenten Ort (Autobahn, Fahrtrichtung, nächster Kilometer-stein), Anzahl der Verletzten und Art der Verletzungen durch.
Unfallstelle absichern und Notruf
Notrufsäulen an der Autobahn stehen alle zwei Kilometer. Kleine Pfeile auf den Leitpfosten zeigen Ihnen, in welche Richtung die nächste Säule liegt. Über das Mobiltelefon erreichen Sie den Notruf ebenfalls — auch ohne Netzempfang, da Notrufe über alle verfügbaren Netze geleitet werden.
Angaben beim Notruf:
- Autobahn-Nummer und Fahrtrichtung (z. B. „A 8 Richtung München”)
- Kilometerstein (steht auf kleinen Schildern am Rand)
- Was ist passiert? (Auffahrunfall, Auflieger quer, etc.)
- Wie viele Verletzte?
- Warten auf Rückfragen des Disponenten
Fahrzeug sichern
Wenn das Fahrzeug noch fahrbereit ist und keine Verletzten zu versorgen sind: Schieben Sie es so weit wie möglich auf den Seitenstreifen oder auf die nächste Parkbucht. Ein Auto auf der Fahrspur ist ein erhebliches Gefahrenpotenzial.
Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit: Lassen Sie es stehen, aber aktivieren Sie die Feststellbremse und schalten Sie gegebenenfalls den Motor aus, wenn Brandgefahr besteht (auslaufender Kraftstoff, Motorrauch). Bei Elektrofahrzeugen Brandgefahr besonders im Auge behalten und Abstand halten.
Daten aufnehmen und Unfallbericht
Sobald die unmittelbare Gefahr gebannt ist, müssen Daten ausgetauscht werden. Pflichtangaben:
| Angabe | Quelle |
|---|---|
| Name, Anschrift | Personalausweis / Führerschein |
| Kfz-Kennzeichen | Fahrzeug |
| Versicherungsgesellschaft | Versicherungsschein / Fahrzeugschein |
| Versicherungsnummer | Versicherungsschein |
| Kontaktdaten Zeugen | Persönliche Befragung |
Fotografieren Sie alle Fahrzeuge aus mehreren Winkeln, die Unfallstelle, Schäden, Reifenspuren, Verkehrszeichen und die Position der Fahrzeuge, bevor sie verrückt werden.
Der Europäische Unfallbericht (erhältlich bei Ihrer Kfz-Versicherung) erleichtert die Dokumentation. Beide Parteien füllen das Formular gemeinsam aus und unterschreiben es. Eine Unterschrift ist kein Schuldgeständnis.
Wann muss die Polizei kommen?
Die Polizei ist auf der Autobahn in diesen Fällen immer zu rufen:
- Personenschaden (auch leichte Verletzungen)
- Unklare Haftungsfrage
- Einer der Beteiligten verweigert die Datenherausgabe
- Alkohol- oder Drogenverdacht
- Fahrerflucht
- Ausländisches Kennzeichen ohne Versicherungsnachweis
Bei reinem Sachschaden und einvernehmlicher Einigung können beide Parteien auch ohne Polizei einen Unfallbericht ausfüllen — die Empfehlung lautet aber, die Polizei trotzdem zu verständigen, damit ein amtliches Protokoll vorliegt.
Meldung an die Versicherung
Informieren Sie Ihre Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung innerhalb von einer Woche nach dem Unfall — auch wenn Sie keine Schuld tragen. Viele Versicherer bieten Apps oder Online-Formulare für die Schadenanzeige an. Reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Europäischer Unfallbericht (ausgefüllt und unterschrieben)
- Fotos der Schäden
- Polizeiprotokoll-Nummer (falls Polizei vor Ort war)
- Zeugenangaben
Wenden Sie sich für die Schadensregulierung an die gegnerische Haftpflichtversicherung, wenn der andere Unfallbeteiligte eindeutig schuld ist. Möchten Sie eine schnelle Reparatur, können Sie zunächst die eigene Kaskoversicherung einschalten (sofern vorhanden) — diese holt sich den Betrag dann vom gegnerischen Versicherer zurück.
Nach dem Unfall: Checkliste
- Warnblinkanlage einschalten
- Auf der sicheren Seite aussteigen
- Warnweste anziehen
- Warndreieck aufstellen (mindestens 100 m)
- Notruf 110 / 112 wählen
- Erste Hilfe leisten
- Daten aller Beteiligten notieren
- Fotos machen
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen
- Versicherung innerhalb einer Woche informieren
Mit dieser Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise bleiben Sie auch in einer stressigen Situation handlungsfähig und schützen Ihre Rechte gegenüber der Versicherung.