Gefahrensituation

Verhalten bei einem Unfall auf der Autobahn

Schritt für Schritt: Was Sie nach einem Unfall auf der Autobahn tun müssen — Absichern, Warndreieck, Polizei, Versicherung. Checkliste für den Ernstfall.

Kurzfassung

Das Wichtigste auf einen Blick

Schritt für Schritt: Was Sie nach einem Unfall auf der Autobahn tun müssen — Absichern, Warndreieck, Polizei, Versicherung. Checkliste für den Ernstfall.

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Hinter die Leitplanke
  • Rettungsgasse beachten

Sofort: Warnblinkanlage und Sicherheit

Der erste Reflex nach einem Unfall ist häufig Schock. Trotzdem zählen die nächsten Sekunden. Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein — noch bevor Sie aussteigen. Jedes zusätzliche Fahrzeug, das ungebremst in die Unfallstelle fährt, kann zu einem noch größeren Unglück führen.

Steigen Sie wenn möglich auf der dem Verkehr abgewandten Seite aus. Auf der Autobahn bedeutet das fast immer: auf der Beifahrerseite aussteigen. Verlassen Sie die Fahrbahn in Richtung Böschung oder stellen Sie sich hinter die Leitplanke — niemals auf der Fahrbahn stehen bleiben.

Warndreieck aufstellen

Das Warndreieck gehört auf jeder Autobahnfahrt griffbereit in den Kofferraum. Stellen Sie es mindestens 100 Meter hinter dem Unfallort auf, bei Kurven oder schlechter Sichtweite auch 150 bis 200 Meter. Gehen Sie dafür am Seitenstreifen — nicht auf der Fahrbahn —, und halten Sie den Blick auf den rückwärtigen Verkehr.

Rettungsgasse bilden

Staut sich der Verkehr hinter dem Unfall, sind alle anderen Fahrzeugführer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden: die linke Spur fährt an den linken Rand, alle übrigen Spuren an den rechten Rand. Fahren Sie nie in die Rettungsgasse hinein, auch wenn Sie es eilig haben — Verstöße werden mit bis zu 320 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.


Erste Hilfe leisten

Wenn Verletzte im Spiel sind, gilt: Leben retten geht vor allem anderen. Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab, bevor Sie helfen — ein weiterer Unfall gefährdet auch Retter.

Erste-Hilfe-Maßnahmen auf der Autobahn:

  1. Notruf 112 (Rettungsdienst) wählen; die Polizei erreichen Sie unter 110.
  2. Verletzte ansprechen, um Bewusstsein zu prüfen.
  3. Bewusstlose mit normaler Atmung in die stabile Seitenlage bringen.
  4. Bewusstlose ohne Atmung: Reanimation einleiten, bis der Rettungsdienst eintrifft.
  5. Blutungen durch Druckverbände stillen.
  6. Niemanden bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung bewegen — außer bei unmittelbarer Lebensgefahr (z. B. Fahrzeug brennt).

Der Notruf ist kostenlos und anonym. Geben Sie dem Disponenten Ort (Autobahn, Fahrtrichtung, nächster Kilometer-stein), Anzahl der Verletzten und Art der Verletzungen durch.


Unfallstelle absichern und Notruf

Notrufsäulen an der Autobahn stehen alle zwei Kilometer. Kleine Pfeile auf den Leitpfosten zeigen Ihnen, in welche Richtung die nächste Säule liegt. Über das Mobiltelefon erreichen Sie den Notruf ebenfalls — auch ohne Netzempfang, da Notrufe über alle verfügbaren Netze geleitet werden.

Angaben beim Notruf:

  • Autobahn-Nummer und Fahrtrichtung (z. B. „A 8 Richtung München”)
  • Kilometerstein (steht auf kleinen Schildern am Rand)
  • Was ist passiert? (Auffahrunfall, Auflieger quer, etc.)
  • Wie viele Verletzte?
  • Warten auf Rückfragen des Disponenten

Fahrzeug sichern

Wenn das Fahrzeug noch fahrbereit ist und keine Verletzten zu versorgen sind: Schieben Sie es so weit wie möglich auf den Seitenstreifen oder auf die nächste Parkbucht. Ein Auto auf der Fahrspur ist ein erhebliches Gefahrenpotenzial.

Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit: Lassen Sie es stehen, aber aktivieren Sie die Feststellbremse und schalten Sie gegebenenfalls den Motor aus, wenn Brandgefahr besteht (auslaufender Kraftstoff, Motorrauch). Bei Elektrofahrzeugen Brandgefahr besonders im Auge behalten und Abstand halten.


Daten aufnehmen und Unfallbericht

Sobald die unmittelbare Gefahr gebannt ist, müssen Daten ausgetauscht werden. Pflichtangaben:

AngabeQuelle
Name, AnschriftPersonalausweis / Führerschein
Kfz-KennzeichenFahrzeug
VersicherungsgesellschaftVersicherungsschein / Fahrzeugschein
VersicherungsnummerVersicherungsschein
Kontaktdaten ZeugenPersönliche Befragung

Fotografieren Sie alle Fahrzeuge aus mehreren Winkeln, die Unfallstelle, Schäden, Reifenspuren, Verkehrszeichen und die Position der Fahrzeuge, bevor sie verrückt werden.

Der Europäische Unfallbericht (erhältlich bei Ihrer Kfz-Versicherung) erleichtert die Dokumentation. Beide Parteien füllen das Formular gemeinsam aus und unterschreiben es. Eine Unterschrift ist kein Schuldgeständnis.


Wann muss die Polizei kommen?

Die Polizei ist auf der Autobahn in diesen Fällen immer zu rufen:

  • Personenschaden (auch leichte Verletzungen)
  • Unklare Haftungsfrage
  • Einer der Beteiligten verweigert die Datenherausgabe
  • Alkohol- oder Drogenverdacht
  • Fahrerflucht
  • Ausländisches Kennzeichen ohne Versicherungsnachweis

Bei reinem Sachschaden und einvernehmlicher Einigung können beide Parteien auch ohne Polizei einen Unfallbericht ausfüllen — die Empfehlung lautet aber, die Polizei trotzdem zu verständigen, damit ein amtliches Protokoll vorliegt.


Meldung an die Versicherung

Informieren Sie Ihre Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung innerhalb von einer Woche nach dem Unfall — auch wenn Sie keine Schuld tragen. Viele Versicherer bieten Apps oder Online-Formulare für die Schadenanzeige an. Reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Europäischer Unfallbericht (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Fotos der Schäden
  • Polizeiprotokoll-Nummer (falls Polizei vor Ort war)
  • Zeugenangaben

Wenden Sie sich für die Schadensregulierung an die gegnerische Haftpflichtversicherung, wenn der andere Unfallbeteiligte eindeutig schuld ist. Möchten Sie eine schnelle Reparatur, können Sie zunächst die eigene Kaskoversicherung einschalten (sofern vorhanden) — diese holt sich den Betrag dann vom gegnerischen Versicherer zurück.


Nach dem Unfall: Checkliste

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Auf der sicheren Seite aussteigen
  • Warnweste anziehen
  • Warndreieck aufstellen (mindestens 100 m)
  • Notruf 110 / 112 wählen
  • Erste Hilfe leisten
  • Daten aller Beteiligten notieren
  • Fotos machen
  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen
  • Versicherung innerhalb einer Woche informieren

Mit dieser Schritt-für-Schritt-Vorgehensweise bleiben Sie auch in einer stressigen Situation handlungsfähig und schützen Ihre Rechte gegenüber der Versicherung.

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Passende nächste Schritte

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich nach einem Autobahn-Unfall immer die Polizei rufen?

Bei Personenschaden ist die Polizei immer zu verständigen. Bei reinem Sachschaden können sich die Beteiligten auch ohne Polizei einigen und einen Unfallbericht ausfüllen — allerdings ist es ratsam, die Polizei trotzdem zu rufen, wenn Uneinigkeit besteht oder der Schaden erheblich ist.

Wie weit muss das Warndreieck auf der Autobahn aufgestellt werden?

Auf der Autobahn empfehlen ADAC und Polizei, das Warndreieck mindestens 100 Meter, bei schlechter Sicht oder hohem Tempo auch 150–200 Meter hinter der Unfallstelle aufzustellen.

Was ist eine Rettungsgasse und wann muss ich sie bilden?

Eine Rettungsgasse entsteht, wenn Sie bei stockendem Verkehr mit Ihrem Fahrzeug so weit wie möglich an den Fahrbahnrand fahren: die linke Spur nach links, alle anderen nach rechts. Sie ist sofort zu bilden, sobald der Verkehr zum Erliegen kommt — nicht erst, wenn Sirenen zu hören sind.

Was tue ich, wenn mein Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist?

Stellen Sie das Fahrzeug so weit wie möglich an den Seitenstreifen. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, steigen Sie auf der Beifahrerseite aus, und verlassen Sie die Fahrbahn sofort in Richtung Böschung oder hinter die Leitplanke. Rufen Sie dann den ADAC (0800 222 2222) oder die Pannenhilfe Ihrer Versicherung an.

Wer haftet, wenn auf der Autobahn ein Auffahrunfall passiert?

In den meisten Fällen haftet der Auffahrende, weil er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei plötzlichem grundlosem Bremsen oder einem technischen Defekt des Vorausfahrenden.