Die erste Minute entscheidet
Ein Verkehrsunfall trifft die meisten Menschen unvorbereitet. In den Sekunden nach dem Aufprall läuft das Gehirn auf Hochtouren — Adrenalin, Schock und Verwirrung sind normale Reaktionen. Wer sich jedoch die wichtigsten Schritte vorher eingeprägt hat, handelt ruhiger und schützt damit sich selbst und andere.
Die wichtigste Grundregel: Stopp, Sichern, Helfen, Melden. Diese vier Worte strukturieren alles, was in den Minuten nach einem Unfall zu tun ist.
Schritt 1: Fahrzeug zum Stehen bringen und Warnblinkanlage einschalten
Halten Sie sofort an. Das Verlassen des Unfallorts ist strafbar. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein — das ist das erste, was Sie tun, noch bevor Sie aussteigen.
Ist das Fahrzeug noch fahrbereit und besteht kein Verdacht auf Verletzte, schieben Sie es möglichst sicher an den Fahrbahnrand, damit der fließende Verkehr nicht unnötig blockiert wird.
Schritt 2: Unfallstelle absichern
Ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen. Sie gehört in jeden Pkw — gut erreichbar, nicht im Kofferraum vergraben.
Stellen Sie das Warndreieck auf:
- Innerorts: circa 50 Meter hinter der Unfallstelle
- Außerorts: mindestens 100 Meter
- Autobahn: mindestens 100–150 Meter
Weisen Sie Zeugen per Handzeichen auf die Gefahr hin. Achten Sie darauf, beim Aufstellen des Warndreiecks möglichst am Fahrbahnrand zu gehen, nicht auf der Fahrspur.
Schritt 3: Verletzte versorgen und Notruf absetzen
Überprüfen Sie, ob Personen verletzt sind. Auch scheinbar leichte Verletzungen können ernster sein als sie aussehen — Schleudertrauma oder innere Verletzungen zeigen sich oft erst Stunden später.
Notruf 112 (Rettungsdienst) oder 110 (Polizei) wählen. Beim Notruf angeben:
- Wo ist der Unfall? (Straße, Hausnummer oder Kilometerstein)
- Was ist passiert? (Art des Unfalls)
- Wie viele Verletzte? Welche Art von Verletzungen?
- Auf Rückfragen des Disponenten warten
Erste Hilfe ist in Deutschland für jeden Anwesenden gesetzlich vorgeschrieben. Wer keine Hilfe leistet, obwohl er es könnte, macht sich strafbar (§ 323c StGB: „Unterlassene Hilfeleistung”).
Erste-Hilfe-Basics
- Bewusstlos, atmet: Stabile Seitenlage
- Bewusstlos, atmet nicht: Herzdruckmassage (30 Drücke, 2 Beatmungen im Wechsel)
- Stark blutende Wunden: Druckverband anlegen, Blutung nicht durch Abbinden stoppen (außer Extremitäten)
Schritt 4: Daten austauschen
Sobald die Situation gesichert ist, tauschen alle Unfallbeteiligten ihre Personalien aus. Diese Angaben sind Pflicht:
- Vor- und Nachname sowie Anschrift
- Kfz-Kennzeichen
- Name der Kfz-Versicherung
- Versicherungsscheinnummer
Fotografieren Sie alle Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen, die Unfallsituation (Straßenmarkierungen, Ampeln, Bremsspuren) und den Fahrzeugschein der Gegenseite. Fotos sind oft das entscheidende Beweismittel, wenn sich die Unfallbeteiligten später nicht einig sind.
Notieren Sie auch Namen und Kontaktdaten von Zeugen. Zeugen können später nicht mehr aufgefunden werden, wenn Sie deren Daten nicht sofort sichern.
Schritt 5: Europäischen Unfallbericht ausfüllen
Der Europäische Unfallbericht ist das Standardformular für die Unfallaufnahme ohne Polizei. Er liegt in vielen Fahrzeugen bei und ist auch als App verfügbar.
Das Formular enthält:
- Skizze der Unfallsituation
- Angaben zu den beteiligten Fahrzeugen
- Schilderung des Unfallhergangs aus Sicht beider Parteien
- Unterschriften beider Fahrer
Wichtig: Die Unterschrift unter dem Europäischen Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis. Sie bestätigt lediglich den gegenseitigen Datenaustausch.
Schritt 6: Wann brauche ich die Polizei?
Die Polizei ist in folgenden Situationen zu rufen:
- Wenn Personen verletzt wurden
- Wenn einer der Beteiligten keine Daten herausgibt
- Wenn Alkohol- oder Drogenverdacht besteht
- Wenn ein beteiligtes Fahrzeug kein deutsches Kennzeichen hat und kein internationaler Versicherungsnachweis (Grüne Karte) vorliegt
- Bei Fahrerflucht
- Wenn der Schaden erheblich ist und Uneinigkeit über den Hergang besteht
Selbst wenn die Polizei nicht kommt oder nicht gerufen werden muss: Machen Sie Fotos, fügen Sie den Unfallbericht aus, und sichern Sie Zeugenaussagen.
Schritt 7: Versicherung informieren
Melden Sie den Unfall Ihrer Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung zeitnah. Die meisten Versicherer verlangen eine Meldung innerhalb von sieben Tagen, manche noch früher.
Benötigte Unterlagen:
- Ausgefüllter Europäischer Unfallbericht
- Fotos des Schadens und der Unfallstelle
- Polizeibericht oder Vorgangsnummer (falls Polizei anwesend)
- Zeugenangaben
Sind Sie eindeutig das Opfer, wenden Sie sich direkt an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese ist verpflichtet, Ihnen Auskunft zu geben und den Schaden zu regulieren.
Besondere Situationen
Unfall mit Wildschaden
Bei einem Wildunfall ist die Polizei in der Regel zu informieren, damit ein amtliches Protokoll vorliegt — das benötigen Sie für die Kaskoversicherung.
Unfall mit Fahrradfahrern oder Fußgängern
Diese Unfälle gehen fast immer mit Personenschaden einher. Rufen Sie sofort die Polizei und den Rettungsdienst. Bewegen Sie das Fahrzeug nicht, bis die Polizei den Unfallort aufgenommen hat.
Unfall im Ausland
Halten Sie stets die Grüne Karte (internationaler Versicherungsnachweis) im Fahrzeug bereit. In einigen Ländern ist ein spezielles Unfallformular vorgeschrieben. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die jeweiligen Bestimmungen.
Ihre Rechte nach dem Unfall
Als Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf:
- Reparatur des Fahrzeugs auf Kosten des Verursachers
- Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung während der Reparaturzeit
- Gutachterkosten (bei größerem Schaden)
- Schmerzengeld (bei Personenschaden)
- Behandlungskosten und Verdienstausfall (bei Personenschaden)
Lassen Sie sich bei größeren Schäden oder Unsicherheiten über die Haftungsfrage anwaltlich beraten. Viele Kfz-Versicherungen schließen auch eine Rechtsschutzversicherung ein.